Regelungsvorhaben

Änderung Art. 246 EGBG

Angegeben von:
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (R002005) am 18.06.2026

Beschreibung:
Die Änderung soll dazu führen, entsprechend der Vorgaben der EmpCo Rili, dass Unternehmen bereits vor Verkauf Ihrer Ware mittels eines Formblattes, dass die EU vorgibt, über gesetzliche Gewährleistungsrechte zu informieren.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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