Regelungsvorhaben
Änderung Art. 246 EGBG
Angegeben von:
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (R002005)
am
18.06.2026
Beschreibung:
Die Änderung soll dazu führen, entsprechend der Vorgaben der EmpCo Rili, dass Unternehmen bereits vor Verkauf Ihrer Ware mittels eines Formblattes, dass die EU vorgibt, über gesetzliche Gewährleistungsrechte zu informieren.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]