Regelungsvorhaben

Unternehmensbegriff im EnEfG klarstellen

Angegeben von:
E.ON SE (R002309) am 18.06.2026

Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die fehlende gesetzliche Definition des Unternehmensbegriffs im Energieeffizienzgesetz (EnEfG), insbesondere im Hinblick auf die Pflichten zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Die derzeit maßgebliche Abgrenzung erfolgt nach der Verwaltungspraxis des BAFA, wonach die kleinste rechtlich selbständige Einheit als Unternehmen gilt, ohne dass dies gesetzlich klar geregelt ist. Ziel des Vorhabens ist eine Klarstellung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und eine konsistente Anwendung der Schwellenwerte sicherzustellen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern