Regelungsvorhaben
Vertrauensschutz bei der Anpassung der Netzentgeltbefreiung für bestehende Elektrolyseprojekte sichern
Angegeben von:
Hamburger Energiewerke GmbH (R006337)
am
17.06.2026
Beschreibung:
Für eine langfristige verlässliche Netzentgeltregelung für Elektrolyseeure sind folgende Punkte zentral:
- Vertrauensschutz sichern: Neue Netzentgeltregelungen dürfen nicht auf geplante oder im Bau befindliche Anlagen angewendet werden.
- Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bis 04.08.2029 unverändert beibehalten und perspektivisch verstetigen.
- Keine dynamischen Netzentgelte für Elektrolyseure, da sie mit RFNBO-Vorgaben (stündliche Korrelation, 36-Monats-Regel) unvereinbar sind.
- Netzdienliche Standortwahl fördern: Anreize für Elektrolyseure in § 13k-Entlastungsregionen setzen, um Abregelungen zu reduzieren und Systemeffizienz zu erhöhen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]