Regelungsvorhaben

Wir fordern verkürzte Ankündigungsfristen für die Stilllegung, keine Sonderregelung für Biomethan und klare Fristen für die VNP.

Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) am 16.06.2026

Beschreibung:
Es sollte gesetzlich festgeschrieben werden, das Gasnetzbetreiber die durch den Gesetzentwurf neu eingeführten Verteilernetzentwicklungspläne bis spätestens 2029 vorlegen müssen. Auch soll die im Entwurf genannte, verkürzte Ankündigungsfrist im Vorfeld von geplanten Gasnetzstilllegungen auf fünf Jahre verkürzt werden. Für die Überprüfung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen soll eine zentrale Anlaufstelle festgelegt werden. Die im Entwurf vorgesehen Sonderfrist für neu angeschlosse Biomethananlagen soll gestrichen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern