Regelungsvorhaben

Hessisches Waldgesetz / Hessisches Jagdgesetz)

Angegeben von:
Industrieverband Steine Erden e.V. Neustadt/Weinstrasse (R005743) am 16.06.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung war die Änderung der Regelungen des Hessischen Waldgesetzes zur Bannwaldaufhebung und zur vorübergehenden Waldumwandlung, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewinnung heimischer mineralischer Rohstoffe in bestimmten Bannwaldgebieten anzupassen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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