Regelungsvorhaben

Verfahrenserleichterung für Quellensteuerentlastung von der Steuer nach § 50a EStG

Angegeben von:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. (R002065) am 16.06.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Jahressteuergesetzes 2026 (Referentenentwurf vom 26.05.2026) im Bereich der Quellensteuerentlastung bei Lizenzvergütungen nach § 50a EStG durch Anpassungen in § 50c EStG. Angestrebt werden (1) eine weitergehende Anhebung der vorgesehenen Freigrenze für die Entlastung vom Steuerabzug (über 100.000 EUR hinaus, vorgeschlagen 300.000 EUR p.a.) sowie (2) eine grundlegende Verfahrensvereinfachung hin zu einem antragslosen/pragmatischen Freistellungsverfahren und (3) die Nichtanwendung bzw. Streichung der Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG für Lizenzgeschäfte der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.05.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606160030 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.06.2026 an:

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