Regelungsvorhaben
Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
Angegeben von:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) (R003706)
am
12.06.2026
Beschreibung:
Die DOG fordert Anpassungen am Gesetzesentwurf, um kleine spezialisierte Register nicht zu benachteiligen. Insbesondere soll klargestellt werden, dass eine Qualifizierung keine Voraussetzung für öffentliche Förderung ist. Zudem werden gestaffelte und verhältnismäßige Qualifizierungs- sowie Bürokratieanforderungen gefordert, die sich bei kleinen Registern auf Datenqualität und Datenschutz konzentrieren.
Darüber hinaus soll der Begriff „Marktforschung“ eindeutig definiert werden, so dass Versorgungsforschung mit kommerziellen Partnern nicht unter ein Verbot fällt. Außerdem werden konkrete und angemessene Interoperabilitätsstandards gefordert. Die DOG bietet ihre Unterstützung bei der Gesetzgebung an und kann praktische Beispiele aus der ophthalmologischen Registerforschung beisteuern.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]