Regelungsvorhaben
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (R005093)
am
10.06.2026
Beschreibung:
Das Gebäudemodernisierungsgesetz umfasst Änderungen am Gebäudeenergiegesetz sowie angrenzenden Vorschriften im Wärme- und Gebäudebereich. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf Energieeffizienz, Klimaschutz und die Modernisierung des Gebäudebestands. Vorgesehen sind Regelungen zur energetischen Sanierung, Wärmeversorgung und Förderung energieeffizienter Gebäude sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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