Regelungsvorhaben

Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes

Angegeben von:
Berliner Krankenhausgesellschaft (R004464) am 09.06.2026

Beschreibung:
Der Entwurf des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Berlin und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Allein für die Berliner Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im kommenden Jahr auf 500 Millionen Euro.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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