Regelungsvorhaben

Ablehnung von Änderungsanträgen zum KHAG zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen von Krankenhausversorgung

Angegeben von:
Berliner Krankenhausgesellschaft (R004464) am 09.06.2026

Beschreibung:
Eine nachhaltige Reform des Pflegebudgets ist nur auf Grundlage eines neu entwickelten und sorgfältig durchdachten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen. Die Bezugnahme auf die PpUG ist abzulehnen, da sie ungeeignet als Qualitätskriterium für LG ist. Die PpUG gilt weiterhin und wird sanktioniert. Die Regelung im KHAG führt nur zu neuer Bürokratie, da der Medizinische Dienst nun zusätzlich die testierten PpUG-Jahresmeldungen zu prüfen hat. Es muss bei der Streichung im Gesetzentwurf bleiben.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 120/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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