Regelungsvorhaben

Das überragende öffentliche Interesse im Infrastrukturzukunftsgesetz auch auf Energie ausweiten

Angegeben von:
wpd onshore GmbH & Co. KG (R001087) am 08.06.2026

Beschreibung:
Vorhaben, die wie die Erneuerbaren nach § 2 Erneuerbaren-Energien-Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse stehen, sollten im Infrastrukturzukunftsgesetz Berücksichtigung finden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/4099 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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