Regelungsvorhaben
Das überragende öffentliche Interesse im Infrastrukturzukunftsgesetz auch auf Energie ausweiten
Angegeben von:
wpd onshore GmbH & Co. KG (R001087)
am
08.06.2026
Beschreibung:
Vorhaben, die wie die Erneuerbaren nach § 2 Erneuerbaren-Energien-Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse stehen, sollten im Infrastrukturzukunftsgesetz Berücksichtigung finden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4099 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]