Regelungsvorhaben
Schaffung eines verlässlichen rechtlichen Rahmen zur zeitlich begrenzten und begleiteten Erprobung von Innovationen unter Realbedingungen (Reallabore)
Angegeben von:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (R003532)
am
08.06.2026
Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) begrüßt den Gesetzentwurf für Reallabore und das Bundeserprobungsgesetz (BErpG) als Rahmen zur Innovationserprobung. Sie unterstützt allgemeine und spezielle Erprobungsklauseln, fordert jedoch weitergehende Experimentiermöglichkeiten. Weitere Klauseln müssen in Fachgesetze verankert werden, um Forschung zu fördern.
Die MPG betrachtet Bereichsausnahmen für Wissenschaftsfreiheit und Experimentierklauseln als einheitlichen Reformauftrag. Beide sollten konsequent in allen Forschung einschränkenden Fachgesetzen umgesetzt werden. Dies ist für Grundlagenforschung, Transfer und Ausgründungen essenziell. Sie knüpft an Forderungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (2025/2026) nach Bürokratieabbau und Wissenschaftsfreiheit an.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/218 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]