Regelungsvorhaben

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes

Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399) am 08.06.2026

Beschreibung:
Verlässlichen Transformationspfad sicherstellen: Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe darf nicht zu einer Abschwächung der klimapolitischen Steuerungswirkung führen. Erforderlich sind klare, konsistente und investitionssichere Leitplanken, die den Klimapfad einhalten können. Nachsteuerungsrisiken vermeiden: Es muss verhindert werden, dass Investitionen in fossile Heizsysteme zu nachträglichen ordnungsrechtlichen Verschärfungen für den gesamten Gebäudesektor führen und damit Akteure, die bereits um-fangreiche Investitionen in die Dekarbonisierung getätigt haben, benachteiligen.Systemkohärenz wahren: Neue Regelungen müssen eng mit bestehenden Instrumenten (ETS 2/CO2-Bepreisung, Förderung, EU-Gesetzgebung) abgestimmt werden und dürfen keine gegenläufigen Anreize setzen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606080012 (PDF - 33 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.05.2026 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern