Regelungsvorhaben
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399)
am
08.06.2026
Beschreibung:
Verlässlichen Transformationspfad sicherstellen: Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe darf nicht zu einer Abschwächung der klimapolitischen Steuerungswirkung führen. Erforderlich sind klare, konsistente und investitionssichere Leitplanken, die den Klimapfad einhalten können.
Nachsteuerungsrisiken vermeiden: Es muss verhindert werden, dass Investitionen in fossile Heizsysteme zu nachträglichen ordnungsrechtlichen Verschärfungen für den gesamten Gebäudesektor führen und damit Akteure, die bereits um-fangreiche Investitionen in die Dekarbonisierung getätigt haben, benachteiligen.Systemkohärenz wahren: Neue Regelungen müssen eng mit bestehenden Instrumenten (ETS 2/CO2-Bepreisung, Förderung, EU-Gesetzgebung) abgestimmt werden und dürfen keine gegenläufigen Anreize setzen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
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SG2606080012 (PDF - 33 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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