Regelungsvorhaben
Änderung des GEG
Angegeben von:
Energiewende ER(H)langen e.V. (R008006)
am
06.06.2026
Beschreibung:
In der Neufassung des GEG, das zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen soll, werden Vorgaben zur energetischen Gebäudeversorgung gemacht. Dies sind aus unserer Sicht nicht im Einklang mit den Klimaschutzzielen. Es soll auf eine Beibehaltung des Verbotes von fossilen Heizsystemen sowie verbindliche Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien hingewirkt werden, ohne dass hierbei Mieter:innen unkalkulierbar steigende Kosten befürchten müssen.
Ziel ist die Unterstützung der Klimaschutzziele, die Reduktion von Emissionen und eine bezahlbare Wärmeversorgung.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]