Regelungsvorhaben

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Angegeben von:
Deutsches Verkehrsforum (R000084) am 05.06.2026

Beschreibung:
Nach § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz ist innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode durch die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Das BMUKN als federführendes Ressort hat Länder, Kommunen sowie Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Verbände und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung eingeladen, sich mit eigenen Vorschlägen an der Arbeit am Klimaschutzprogramm zu beteiligen.

Betroffene Interessenbereiche (11)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2601140017 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.01.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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