Regelungsvorhaben

Evaluation AwSV - Festlegung der nicht wassergefährdenden Stoffe

Angegeben von:
Deutscher Asphaltverband e.V. (R003017) am 05.06.2026

Beschreibung:
Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung ist die Überarbeitung der sog. AwSV angezeigt, da die bisherigen Bezugnahmen uf die LAGA M20 überholt sind. Ausbauasphalt ist als gesondertes Material zu betrachten und bei der Überarbeitung und Kategorisierung in die AwSV aufzunehmen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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