Regelungsvorhaben

TKG Reform

Angegeben von:
APWPT e.V. (R000133) am 04.06.2026

Beschreibung:
§ 91 TKGÄndG / Friedensfall: Die Einführung von „stationierten Streitkräfte“ in die Behördenliste des § 91 TKGÄndG halten wir für unpassend. Ob ein Eingriff etwa in die kulturelle Nutzung von Frequenzen „verhältnismäßig“ ist, sollen ausländische Streitkräfte nach dem Entwurf auch selbst entscheiden. Dies gibt diesen Streitkräften eine große Handlungsfähigkeit und schränkt die Souveränität Deutschlands in der Frage der Funknutzungen ein. Erhebliche Nutzungsbeeinträchtigungen zu Lasten von Rundfunk und Kultur sind leider zu erwarten. Zudem heißt es in § 91 TKGÄndG: „ohne dass dies einer Frequenzzuteilung bedarf“. Das lehnen wir ab. Ja zur Bundeswehr und zur Bündnis / Landesverteidigung, aber nicht diese weitreichende Kompetenzverlagerung auf das Militär bei Frequenzentscheidungen!

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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