Regelungsvorhaben
TKG Reform
Angegeben von:
APWPT e.V. (R000133)
am
04.06.2026
Beschreibung:
§ 91 TKGÄndG / Friedensfall: Die Einführung von „stationierten Streitkräfte“ in die Behördenliste des § 91 TKGÄndG halten wir für unpassend. Ob ein Eingriff etwa in die kulturelle Nutzung von Frequenzen „verhältnismäßig“ ist, sollen ausländische Streitkräfte nach dem Entwurf auch selbst entscheiden. Dies gibt diesen Streitkräften eine große Handlungsfähigkeit und schränkt die Souveränität Deutschlands in der Frage der Funknutzungen ein. Erhebliche Nutzungsbeeinträchtigungen zu Lasten von Rundfunk und Kultur sind leider zu erwarten. Zudem heißt es in § 91 TKGÄndG: „ohne dass dies einer Frequenzzuteilung bedarf“. Das lehnen wir ab. Ja zur Bundeswehr und zur Bündnis / Landesverteidigung, aber nicht diese weitreichende Kompetenzverlagerung auf das Militär bei Frequenzentscheidungen!
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.03.2026 Federführendes Ministerium: BMDS [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]