Regelungsvorhaben
Technische Empfehlungen zum TKG-Änderungsgesetz 2026
Angegeben von:
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (R006792)
am
26.05.2026
Beschreibung:
DIE VDE-STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF ERFOLGTE NACH EINLADUNG AUS DEM BMDS - 27.03.2026
Zur Sicherung von Versorgungssicherheit/Rechtskohärenz braucht es gesetzliche Ausnahme, wenn TK-Maßnahmen Strom- oder Gasnetze beeinträchtigen könnten. §127 III TKG sollte um Stellungnahmen betroffener Stromnetzbetr. ergänzt werden, um Risiken/negative Auswirkungen auf Stromnetze zu vermeiden. Nachweise nach §127a III TKG sollten vorrangig über anerkannte Gütesiegel erfolgen; Übergangslösungen ohne Zertifizierung nur befristet und unter Auflagen. §145 III TKG sollte grundlegend überarbeitet werden, da Regelung anerkannte Regeln der Technik unterlaufen und Rechts-/Technologieneutralität gefährden könnte.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.03.2026 Federführendes Ministerium: BMDS [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
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SG2605260024 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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