Regelungsvorhaben

Neuregelung des Gewerbesteuergesetzes §29 Zerlegungsmaßstab, Ziffer 1 Absatz 3 im Jahr 2024

Angegeben von:
ECO STOR (R008016) am 21.05.2026

Beschreibung:
Anwendung des Zerlegungsmaßstabes auf Energiespeicherungsanlagen mit dem Ziel der Partizipation der Bevölkerung vor Ort an dem Betriebserlös von Speicheranlagen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern