Regelungsvorhaben
Neuregelung des Gewerbesteuergesetzes §29 Zerlegungsmaßstab, Ziffer 1 Absatz 3 im Jahr 2024
Angegeben von:
ECO STOR (R008016)
am
21.05.2026
Beschreibung:
Anwendung des Zerlegungsmaßstabes auf Energiespeicherungsanlagen mit dem Ziel der Partizipation der Bevölkerung vor Ort an dem Betriebserlös von Speicheranlagen.
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]