Regelungsvorhaben
Keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen bei Hilfsmitteln und DiGAs
Angegeben von:
eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (R000679)
am
21.05.2026
Beschreibung:
Im Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen für die Hilfsmittelversorgung und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) enthalten sein. Konkrete Maßnahmen sind:
- Streichung des 3%igen Abschlags für Hilfsmittelversorgungen bis 2028
- Herausnahme der Festbetragsregelung und Befassung im Entwurf des Hilfsmittelgesetzes
- sachgerechte Abmilderungen bei der Bindung an die Grundlohnrate.
Bei DiGA ist die Abstaffelung um bis zu 30 % unverhältnismäßig.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.05.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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