Regelungsvorhaben

Keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen bei Hilfsmitteln und DiGAs

Angegeben von:
eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (R000679) am 21.05.2026

Beschreibung:
Im Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen für die Hilfsmittelversorgung und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) enthalten sein. Konkrete Maßnahmen sind: - Streichung des 3%igen Abschlags für Hilfsmittelversorgungen bis 2028 - Herausnahme der Festbetragsregelung und Befassung im Entwurf des Hilfsmittelgesetzes - sachgerechte Abmilderungen bei der Bindung an die Grundlohnrate. Bei DiGA ist die Abstaffelung um bis zu 30 % unverhältnismäßig.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605210015 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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