Regelungsvorhaben
Reform der Einkommensteuer
Angegeben von:
INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (R002337)
am
19.05.2026
Beschreibung:
Die vom Koalitionsausschuss
für Anfang 2027 angekündigte
Reform des Einkommensteuertarifs
und Abflachung des
Mittelstandsbauchs ist zwingend
geboten, darf aber nicht mit
Steuererhöhungen für hohe
Einkommen einhergehen. Der
Grundfreibetrag ist anzuheben,
der Spitzensteuersatz darf für
Alleinstehende erst ab 120.000
Euro Jahreseinkommen gelten.
Eine Steuererhöhung – auch
für obere Einkommen – würde
gerade mittelständische
Personengesellschaften
treffen und wäre ein weiterer
Standortnachteil. Der Steuertarif
muss gesetzlich verpflichtend
automatisch an die Inflationsrate
angepasst werden, so dass der
Effekt der kalten Progression
vermieden wird („Tarif auf
Rädern”).
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]