Regelungsvorhaben

Reform der Einkommensteuer

Angegeben von:
INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (R002337) am 19.05.2026

Beschreibung:
Die vom Koalitionsausschuss für Anfang 2027 angekündigte Reform des Einkommensteuertarifs und Abflachung des Mittelstandsbauchs ist zwingend geboten, darf aber nicht mit Steuererhöhungen für hohe Einkommen einhergehen. Der Grundfreibetrag ist anzuheben, der Spitzensteuersatz darf für Alleinstehende erst ab 120.000 Euro Jahreseinkommen gelten. Eine Steuererhöhung – auch für obere Einkommen – würde gerade mittelständische Personengesellschaften treffen und wäre ein weiterer Standortnachteil. Der Steuertarif muss gesetzlich verpflichtend automatisch an die Inflationsrate angepasst werden, so dass der Effekt der kalten Progression vermieden wird („Tarif auf Rädern”).

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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