Regelungsvorhaben

Einseitige Belastungen grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vermeiden

Angegeben von:
Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (R002554) am 19.05.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist, bei der Umsetzung von Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine einseitige finanzielle Belastung grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte zu vermeiden. Insbesondere sollen die Auswirkungen einer Rücknahme von TSVG-Regelungen und der Pauschale fachärztliche Grundversorgung auf die ambulante fachärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Ziel ist der Erhalt zusätzlicher Sprechstunden, offener Sprechstunden und dringend benötigter fachärztlicher Terminangebote.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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