Regelungsvorhaben
Grundsätzliche Unterstützung für die Ziele des GeDIG; aber Streichung der Regelungen, die Kassen Nutzung von Patientendaten aus ePA erlauben
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
15.05.2026
Beschreibung:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E
- Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht
- Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen
- Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Datum des Referentenentwurfs: 07.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]