Regelungsvorhaben
Änderung eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Angegeben von:
Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. (R002560)
am
14.05.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) im Hinblick auf die Ausgestaltung digitaler Versorgungsstrukturen, der elektronischen Patientenakte sowie digitaler Steuerungs- und Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen. Insbesondere wird angestrebt, die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) und weitere Leistungen der Primärversorgung verbindlich in digitale Ersteinschätzungs-, Terminvermittlungs- und Überweisungsprozesse einzubinden sowie die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen auf ein verhältnismäßiges Maß zu begrenzen.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]