Regelungsvorhaben

Änderung eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Angegeben von:
Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. (R002560) am 14.05.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) im Hinblick auf die Ausgestaltung digitaler Versorgungsstrukturen, der elektronischen Patientenakte sowie digitaler Steuerungs- und Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen. Insbesondere wird angestrebt, die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) und weitere Leistungen der Primärversorgung verbindlich in digitale Ersteinschätzungs-, Terminvermittlungs- und Überweisungsprozesse einzubinden sowie die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen auf ein verhältnismäßiges Maß zu begrenzen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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