Regelungsvorhaben

Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Angegeben von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566) am 12.05.2026

Beschreibung:
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2605120031 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.05.2026 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2605120032 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.05.2026 an:

      • Bundesregierung

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