Regelungsvorhaben

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Angegeben von:
Oviva AG (R006336) am 07.05.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf den Referentenentwurf des GeDIG in folgenden Punkten: (1) Verankerung einer verpflichtenden Schnittstelle zwischen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der elektronischen Patientenakte (ePA), damit Versicherte ihre Gesundheitsdaten durchgängig nutzen und Behandelnde besser informierte Therapieentscheidungen treffen können; (2) Sicherstellung der dauerhaften Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von DiGA, um den niedrigschwelligen Zugang zu evidenzbasierten digitalen Versorgungsangeboten zu erhalten; (3) Einräumung erweiterter Rechte für DiGA-Hersteller zur Nutzung anonymisierter Versorgungsdaten aus ePA und Forschungsdatenzentrum Gesundheit, um DiGA kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Datum des Referentenentwurfs: 09.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern