Regelungsvorhaben

Anpassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Angegeben von:
Ruhrpharm AG (R006068) am 06.05.2026

Beschreibung:
Versicherungsfremde Leistungen sollen künftig aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

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