Regelungsvorhaben

Umlage der Kosten von KARL auf die Abwassergebühr

Angegeben von:
Ruhrpharm AG (R006068) am 06.05.2026

Beschreibung:
Bis zum 31. Juli 2027 muss die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL; EU-Richtlinie 2024/3019) in nationales Recht umgesetzt werden. Die Kosten der Einrichtung und der Betriebskosten der kommunalen Abwasserrichtlinie sollen auf die Abwassergebühr umgelegt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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