Regelungsvorhaben
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Angegeben von:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG (R002297)
am
05.05.2026
Beschreibung:
Mit diesem Gesetz wird das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst, womit die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig können auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wobei Sorge getragen wird, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil von kohlendioxid-neutralen Brennstoffen nutzen. Es sollen zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 1 : 1 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]