Regelungsvorhaben

Anerkennung von Bahnstromkraftwerken für Ausschreibungen nach dem StromVKG

Angegeben von:
Deutsche Bahn (R001662) am 05.05.2026

Beschreibung:
Klarstellung, dass Bahnstromkraftwerke, die direkt an das Bahnstromnetz angeschlossen sind, für Ausschreibungen nach dem StromVKG zugelassen sind. Auch sollten bestehende Standorte nutzbar sein. Die technischen Anforderungen sollten hinsichtlich der Systemdienstleistungen auf das notwendige Maß beschränkt sein.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

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