Regelungsvorhaben
Kinder- und Jugendschutz im Bereich Genussmittel stärken
Angegeben von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376)
am
04.05.2026
Beschreibung:
Der DRV begleitet die geplante Änderung des Paragrafen 9 Jugendschutzgesetz im Rahmen des Ersten Kinder‑ und Jugendhilfestrukturreformgesetzes sowie alle Alkoholpolitischen Entwicklungen konstruktiv. Ziel ist es die ersatzlose Streichung des sogenannten „begleiteten Konsums“ für unter 16‑Jährige zu unterstützen und damit einen wirksamen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den gesundheitlichen Risiken frühen Alkoholkonsums zu leisten. Wein soll als kulturell verankertes Genussmittel klar vom schädlichen Missbrauch abgegrenzt und verantwortungsvoller, maßvoller Konsum gefördert werden. Der DRV verfolgt das Ziel, klare, einheitliche und praxistaugliche Regelungen zu unterstützen, die Jugendschutz, Prävention und gesellschaftliche Verantwortung in Einklang bringen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder und Jugendhilfe (1. KJHSRG) Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]