Regelungsvorhaben
Reform des SGB II darf nicht auf Kosten von Familien und Kindern gehen
Angegeben von:
wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. (R002586)
am
30.04.2026
Beschreibung:
Keine Sanktionen, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden
Beibehaltung der Karenzzeit - Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr.
Gesicherte, mit Arbeitszeiten vereinbare und qualitativ hochwertige Betreuung als Voraussetzung für die Erwerbsaufnahme.
Beratungsanspruch zu Erwerbstätigkeit und Qualifikation für Eltern von Kleinkindern.
Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit.
Sicherstellung eines familiengerechten Existenzminimums durch eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.
Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien sowie angemessene Berücksichtigung der Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.
- Pflege [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.02.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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