Regelungsvorhaben
Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz
Angegeben von:
isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (R000099)
am
29.04.2026
Beschreibung:
In dem Regelungsvorhaben müssen verbindliche Daten eingefügt werden, bis wann die Umsetzung der einzelnen Schritte fertiggestellt sein muss und wie lange Übergänge bzw. Testläufe aktiv sein sollen. Zudem müssen in der Unternehmensstatistik die Selbständigen eine eigene Auswertung erhalten. Dies ist im Hinblick auf ein neues Statusfeststellungsverfahren und die mögliche Einbindung der Selbständigen in einzelne oder alle Bereiche der sozialen Sicherung nötig. Zudem kann so die Bedeutung der Selbständigen für die Gesamtwirtschaft beziffert werden und passgenaue Förderung angelegt werden. Auch die Zugehörigkeit von Selbständigen zu den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen kann so benannt werden. Es muss sichergestellt sein, das dieses Regelungsvorhaben zur Entlastung der Unternehmen führt.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.04.2026 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Selbständigkeit; Soloselbständige; Veranstaltungswirtschaft
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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