Regelungsvorhaben
Änderung § 43 Abs. 2 SGB V
Angegeben von:
Bundesverband Bunter Kreis e.V. (R007155)
am
29.04.2026
Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, dass § 43 Abs. 2 SGB V um folgende Punkte verändert / erweitert wird:
* Erweiterung der Altersgrenze auf das 21. Lebensjahr,
* SN ohne vorherigen stationären Aufenthalt (z.B. nach ambulanter Behandlung,
* Aufnahme von Beratung zur Krankheitsbewältigung und Transition in den Leistungskatalog
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]