Regelungsvorhaben

Änderung § 43 Abs. 2 SGB V

Angegeben von:
Bundesverband Bunter Kreis e.V. (R007155) am 29.04.2026

Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, dass § 43 Abs. 2 SGB V um folgende Punkte verändert / erweitert wird: * Erweiterung der Altersgrenze auf das 21. Lebensjahr, * SN ohne vorherigen stationären Aufenthalt (z.B. nach ambulanter Behandlung, * Aufnahme von Beratung zur Krankheitsbewältigung und Transition in den Leistungskatalog

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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