Regelungsvorhaben

Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten

Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429) am 29.04.2026

Beschreibung:
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (4)

  1. SG2604230030 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.01.2026 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2604230034 (PDF - 18 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.03.2026 an:

      • Bundesregierung

  3. SG2604230035 (PDF - 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 04.03.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

  4. SG2605200017 (PDF - 29 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.05.2026 an:

      • Bundesregierung

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