Regelungsvorhaben

Referentenentwurf zu SGB V Abschaffung der Kostenübernahme für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel

Angegeben von:
Berufsverband der Ärzte für Naturheilverfahren Deutschlands BAEN-D e.V. (R007435) am 26.04.2026

Beschreibung:
Referentenentwurf (April 2026): Im Referentenentwurf des BStabG (Stand 16.04.2026) ist vorgesehen, dass Homöopathie und Anthroposophie nicht mehr als Satzungsleistungen der GKV angeboten werden. Dagegen erhebt unser Berufsverband Einspruch. Die geplante Streichung homöopathischer und anthroposophischer Satzungsleistungen wird keinen relevanten Spareffekt erzielen; vielmehr sind gegenteilige Effekte zu erwarten. Als Berufsverband der Ärzte für Naturheilverfahren vertreten wir ein Konzept der Regulationsmedizin, das auf wirksame Prävention und die Stärkung der Selbstfürsorge der Patientinnen und Patienten ausgerichtet ist. Ziel ist es, den Gesundheitszustand der Bevölkerung durch Förderung der Körperwahrnehmung, Selbsthilfe und Eigenverantwortung zu stärken.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern