Regelungsvorhaben

Vollzugsregelungen zur Bio-Treppe im Gebäudemodernisierungsgesetz: Versorgungsvertrag, Schornsteinfeger-Prüfung, Bußgelder

Angegeben von:
Stiftung Klimaneutralität gGmbH (R004618) am 24.04.2026

Beschreibung:
Vollzugsfeste Ausgestaltung der Bio-Treppe im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Pflicht zum Abschluss eines Versorgungsvertrags beim Einbau einer fossilen Heizung; der Vertrag muss die gesetzlichen Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe und eine Preisindikation enthalten. Bestätigungspflicht des Brennstofflieferanten zu Anteilen, Kosten und Stufenerhöhungen; Unschädlichkeitsregelung bei Lieferausfall. Erweiterung des Prüfauftrags des Bezirksschornsteinfegers (§ 97 GEG) um die Kontrolle des Vertrags bei der ersten Abgasprüfung und der Abrechnung bei jeder Feuerstättenschau. Anhebung der Bußgelder für juristische Personen in § 108 GEG auf die mittlere Stufe (bis 10.000 Euro). Verordnungsermächtigung zu Vertragsinhalt, Standardformular, AGB-Schranken und digitalem Register.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2604230044 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.03.2026 an:

Nach oben blättern