Regelungsvorhaben
Änderung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes hinsichtlich der Aufnahme der Flughafeninfrastruktur
Angegeben von:
Flughafen Hamburg GmbH (R002754)
am
24.04.2026
Beschreibung:
Es wird als zwingend notwendig angesehen, die Flughafeninfrastruktur ausdrücklich in den Anwendungsbereich der besonderen gesetzlichen Privilegierungen einzubeziehen, die der Gesetzentwurf bislang ausschließlich für Vorhaben im Bereich der Straßen-, Schienen- und Wasserstraßeninfrastruktur vorsieht.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 780/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.02.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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