Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Abgeltungsteuer mit einem Prozentsatz von 25%
Angegeben von:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (R002090)
am
23.04.2026
Beschreibung:
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des derzeit im Einkommensteuergesetz geregelten Steuersatzes von 25 Prozent auf private Kapitaleinkünfte (Abgeltungsteuer) und damit gegen eine Anhebung dieses Steuersatzes aus.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]