Regelungsvorhaben
Klarstellung der regulatorischen Behandlung der Stablecoin-Abwicklung unter MiCA
Angegeben von:
Mastercard (R002253)
am
22.04.2026
Beschreibung:
Grundsätzlich setzt sich Mastercard für ein technologieneutrales, risikobasiertes Regulierungsumfeld mit Förderung von Interoperabilität ein. In diesem Kontext ist eine verhältnismäßige Regulierung von Stablecoins unter der EU‑Kryptowerte‑Verordnung (MiCA) erforderlich. Insbesondere soll die Abwicklung von Zahlungsvorgängen mittels Stablecoins regulatorisch gleichbehandelt werden mit der herkömmlichen Abwicklung in Fiat‑Währungen. Mastercard unterstützt eine Klarstellung, dass Betreiber von Abwicklungssystemen, die lediglich Abwicklungsregeln vorgeben, aber selbst keine Kryptowerte verwahren oder übertragen, keiner zusätzlichen Autorisierungspflicht unterliegen. Die regulatorische Klarheit betrifft neben MiCA auch die Schnittstelle zur geplanten EU‑Zahlungsdienste‑Verordnung (PSR).
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