Regelungsvorhaben
EU Kommunalabwasserrichtlinie - Schaffung eines fairen, gerechten und transparenten Rechtsrahmens mit einer fairen Kostenverteilung
Angegeben von:
Unilever Deutschland GmbH (R003910)
am
21.04.2026
Beschreibung:
Wir unterstützen das Ziel, Europas Wasserressourcen wirksam zu schützen und sind bereit, einen fairen Beitrag zum Umgang mit Mikroschadstoffen im städtischen Abwasser zu leisten. Die derzeit in der EU Kommunalwasserrichtlinie vorgesehene Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sieht jedoch vor, dass Hersteller pharmazeutischer und kosmetischer Produkte mind. 80 Prozent der Kosten für eine vierte Reinigungsstufe zeitlich unbefristet tragen sollen. Dieser Ansatz ist weder ausgewogen noch geeignet, um sicherzustellen, dass sich alle relevanten Verursacher angemessen an den Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen aus kommunalem Abwasser beteiligen.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]