Regelungsvorhaben

Aufnahme von Sport for Development als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenirdnung

Angegeben von:
Laureus Sport for Good Foundation Germany (R007948) am 21.04.2026

Beschreibung:
Die Laureus Sport for Good Stiftung setzt sich dafür ein, dass die Förderung von Sport for Development, also dem gezielten Einsatz von pädagogischen Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche, als Zweck in den § 52 AO aufgenommen wird. Organisationen aus dem Sport for Development Sektor sind keine Sportorganisationen und werden je nach Bundesland und zuständigem Finanzamt sehr unterschiedlich behandelt. Eine Aufnahme in die AO würde die Neugründung von Vereinen und Organisationen erleichtern und eine Rechtssicherheit für die bestehenden Organisationen ermöglichen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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