Regelungsvorhaben
Aufnahme von Sport for Development als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenirdnung
Angegeben von:
Laureus Sport for Good Foundation Germany (R007948)
am
21.04.2026
Beschreibung:
Die Laureus Sport for Good Stiftung setzt sich dafür ein, dass die Förderung von Sport for Development, also dem gezielten Einsatz von pädagogischen Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche, als Zweck in den § 52 AO aufgenommen wird. Organisationen aus dem Sport for Development Sektor sind keine Sportorganisationen und werden je nach Bundesland und zuständigem Finanzamt sehr unterschiedlich behandelt. Eine Aufnahme in die AO würde die Neugründung von Vereinen und Organisationen erleichtern und eine Rechtssicherheit für die bestehenden Organisationen ermöglichen.
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Schulische Bildung [alle RV hierzu]