Regelungsvorhaben

Geplante Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses muss eingeschränkt werden

Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143) am 20.04.2026

Beschreibung:
Keine Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses; Beibehaltung stationärer Krankenhausaufenthalt als Regelfall; keine einstweilige Anordnung bei sämtlichen ärztlichen Zwangsmaßnahmen; Sachverständigen-Pool; Konkretisierung, Präzisierung und Überarbeitung des § 1832 Abs. 2 S. 2 BGB-E

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultimaratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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