Regelungsvorhaben
Geplante Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses muss eingeschränkt werden
Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143)
am
20.04.2026
Beschreibung:
Keine Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses; Beibehaltung stationärer Krankenhausaufenthalt als Regelfall; keine einstweilige Anordnung bei sämtlichen ärztlichen Zwangsmaßnahmen; Sachverständigen-Pool; Konkretisierung, Präzisierung und Überarbeitung des § 1832 Abs. 2 S. 2 BGB-E
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultimaratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen (Vorgang)
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]