Regelungsvorhaben
Einschränkung von Veröffentlichungspflichten für KRITIS Netzdaten zur Stärkung der Resilienz
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
17.04.2026
Beschreibung:
Anpassung von Transparenz-, Melde- und Veröffentlichungspflichten für Betreiber kritischer Energie- und Versorgungsinfrastrukturen. Insbesondere sollen netz-, leistungs- und geodatenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Lage, Struktur und Schutzbedürftigkeit von KRITIS Anlagen zulassen, künftig nur eingeschränkt oder zugriffskontrolliert verfügbar sein. Zudem wird eine dezentrale Datenhaltung bei den Netzbetreibern anstelle einer zentralen Speicherung sensibler Infrastrukturdaten bei staatlichen Stellen angestrebt, um Cyber- und Sabotagerisiken zu reduzieren und die Resilienz der Versorgungssysteme zu stärken.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.03.2026 Federführendes Ministerium: BMDS [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]