Regelungsvorhaben
Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V. (R007945)
am
16.04.2026
Beschreibung:
Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich die BAG KJPP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]