Regelungsvorhaben
Einführung des HochseeSchG zur Umsetzung des UN Hochseeschutzabkommen
Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683)
am
15.04.2026
Beschreibung:
Das UN-Hochseeschutzabkommen regelt die Einrichtung von Meeresschutzgebieten in der Hochsee, verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, die gerechte Teilung von Erlösen aus marinen genetischen Ressourcen und den Aufbau von Kapazitäten sowie einen Technologietransfer zwischen allen Vertragsländern. Trotz seiner Schlüsselrolle bei den jahrzehntelangen Verhandlungen hat Deutschland es versäumt, das Abkommen zum Inkrafttreten am 17. Januar 2026 zu ratifizieren. Die DUH fordert die Abgeordneten des Bundestags auf, den am 26.Februar vorliegenden Gesetzesentwürfen zuzustimmen. Ein positives Votum ist notwendig, damit Deutschland an der ersten globalen Hochseeschutzkonferenz teilnehmen und vollständig an der Gestaltung der Rahmenbedingungen mitwirken kann.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3543 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG) Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Fischerei/Aquakultur [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.02.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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