Regelungsvorhaben
Push Notifications
Angegeben von:
gesund.de GmbH & Co. KG (R007943)
am
15.04.2026
Beschreibung:
gesund.de setzt sich dafür ein, dass alle Versicherten - unabhängig davon, welche App sie für das E‑Rezept nutzen - durch Push-Benachrichtigungen über Statusänderungen ihrer E‑Rezepte informiert werden. Während ein entsprechendes Push-Notification-Feature für die gematik E‑Rezept-App und die ePA-Apps der Krankenkassen implementiert wird, fehlt diese Funktion für die in § 360 Abs. 16 Satz 2 Nr. 3 und 4 SGB V genannten informationstechnischen Systeme. Die Nutzer dieser Anwendungen werden dadurch benachteiligt. gesund.de setzt sich daher für eine Anpassung des § 312 Abs. 1 SGB V ein. Dort sollte eine Ziffer aufgenommen werden, die die gematik verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, damit das Push-Notification-Feature auch in den genannten Systemen bereitgestellt werden kann.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]