Regelungsvorhaben
Push Notifications
Angegeben von:
gesund.de GmbH & Co. KG (R007943)
am
15.04.2026
Beschreibung:
Für die gematik E-Rezept-App und die ePA-Apps der Krankenkassen wird ein Push-Notification-Feature implementiert, das Versicherte über Statusänderungen von E-Rezepten informiert. Für die in § 360 Abs. 16 Satz 2 Nr. 3 und 4 SGB V genannten informationstechnischen Systeme fehlt diese Funktion, wodurch deren Nutzer benachteiligt werden.
gesund.de setzt sich daher für die Anpassung des § 312 Abs. 1 SGB V ein. Hier sollte eine Ziffer aufgenommen werden, die die gematik zur Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen verpflichtet, damit das Feature auch in den obengenannten Systemen bereitgestellt werden kann.
Rund 5 Mio. Versicherte nutzen andere Apps zur E‑Rezept‑Einlösung - auch sie sollten Push‑Notifications nutzen dürfen, da diese Akzeptanz, Therapiesicherheit und Adhärenz fördern.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]