Regelungsvorhaben
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069: Schutz vor SLAPP-Klagen
Angegeben von:
Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. (R002226)
am
02.04.2026
Beschreibung:
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1069 bleibt hinter dem ursprünglichen Referentenentwurf zurück, da er nur noch grenzüberschreitende Fälle erfasst, obwohl die meisten Betroffenen nationale Verfahren betreffen (nur 7 von 30 Anfragen mit Auslandsbezug). Zudem regelt er ausschließlich gerichtliche Verfahren und nicht Abmahnungen oder anwaltliche Drohschreiben, die oft der erste Einschüchterungsschritt sind und teils mit überhöhten Streitwerten arbeiten. Die vorgesehenen Sanktionen – maximal das Doppelte der Verfahrensgebühren – wirken kaum abschreckend. Gefordert werden daher die Einbeziehung nationaler Fälle, außergerichtlicher Maßnahmen sowie eine Kostendeckelung und Erstattungspflicht bei unberechtigten Abmahnungen nach Vorbild von § 97a UrhG.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]