Regelungsvorhaben
Gerichtskommunikationshilfenverordnung
Angegeben von:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. (R001964)
am
02.04.2026
Beschreibung:
Die Verordnung dient der näheren Konkretisierung der in § 186 Absatz 3
GVG vorgesehenen Vorgaben. Sie legt fest, welche Kommunikationshilfen als geeignet gelten,
bestimmt den Umfang des Anspruchs hör- oder sprachbehinderter Personen auf deren
Bereitstellung, regelt die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen bei der Auswahl einer
geeigneten Kommunikationshilfe und enthält darüber hinaus Grundsätze für eine angemessene
Vergütung beim Einsatz solcher Kommunikationshilfen.
-
Referentenentwurf:
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.02.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.03.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-